Anträge in der Schwangerschaft
Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit, in der viele Dinge anstehen, die Sie beachten müssen und beantragen können.
Hier erhalten Sie die jetzt notwendigen Infos und Ansprechpartner:
Als Arbeitnehmerin darf man während der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Geburt eines Kindes keine Einkommensminderung erfahren.
Deshalb sichert das Mutterschaftsgeld das Einkommen einer werdenden oder jungen Mutter in dieser Zeit.
Mutterschaftsgeld wird für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung gewährt, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten für 12 Wochen nach der Entbindung. Alle weiteren Infos gibt es hier: Mutterschaftsgeld
Bei Bedarf: Leistungen der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind". Finanzielle Beihilfen, sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen. Weitere Infos finden Sie hier. Der Antrag muss VOR der Geburt bei einer der Schwangerschaftsberatungsstellen gestellt werden (Kontaktdaten siehe unten)
Um Elternzeit anzumelden, reichen Sie einen formlosen Antrag (Beispiel) bei Ihrem Arbeitgeber ein. Dies muss schriftlich und mit Unterschrift bei Ihrem Arbeitgeber erfolgen, spätestens 7 Wochen vor Beginn. Weitere Infos hier.
Die Zeit vergeht schneller als man denkt: Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Betreuungsplatz für Ihr Kind, sobald Sie wissen, wann Sie wieder arbeiten werden. Hier finden Sie Informationen zu Betreuungsmöglichkeiten in der Stadt Rosenheim.
Mit dem Elterngeld werden Eltern nach der Geburt Ihres Kindes finanziell unterstützt. Das Elterngeld ersetzt in dieser Zeit das durch die Betreuung Ihres Kindes wegfallende Erwerbseinkommen.
Der Antrag auf Elterngeld gilt gleichzeitig auch als Antrag auf Familiengeld, welches im Anschluss bezogen werden kann. Alle Infos dazu finden Sie hier: Elterngeld und Familiengeld
Alle wichtigen Infos zur Geburtsanzeige und Geburtsurkunde Ihres Kindes erhalten Sie u. a. auf der Homepage der Stadt Rosenheim.
Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung Ihres Kindes ab der Geburt und mindestens bis zu seinem 18. Geburtstag. Hier alle wichtigen Infos dazu: Kindergeld und Kindergeldzuschlag bei Bedarf.
Sie erhalten die Steuernummer für Ihr Kind nach dessen Geburt per Post vom Bundeszentralamt für Steuern. Diese benötigen Sie zur Beantragung des Kindergeldes.
Ihr Kind muss krankenversichert sein. Alle Infos dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung.
Als Vater gilt der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist. Unverheiratete Eltern müssen für die Vaterschaftsanerkennung eine Beurkundung vornehmen lassen. Zudem kann das Sorgerecht geteilt werden. Alle weiteren Infos dazu hier: Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
Bei Bedarf: Sie sind alleinerziehend bzw. getrennt zum anderen Eltenteil lebend und wollen Unterhalt beantragen? Hier finden Sie alles Wichtige zum Unterhalt und Unterhaltvorschuss. Zudem haben wir Hier weitere Infos für Alleinerziehende.
Bei Bedarf: Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Wohngeld.
Bei Bedarf: Durch das Bürgergeld soll die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtige in Deutschland abgesichert werden.
Das Jobcenter bietet für Leistungsberechtigte zusätzliche Möglichkeiten der Antragstellung:
-Antrag auf Mehrbedarf Schwangerschaft
-Antrag auf Erstausstattung Schwangerschaft
-Antrag auf Erstausstattung Kind
Nehmen Sie bitte Kontakt zum Jobcenter auf.
Für Beratung und Unterstützung melden Sie sich bei den Schwangerenberatungsstellen und in Belastungssituationen bei der Koordinierungsstelle Frühe Kindheit.