Kindergeld
Das Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Höhe des Kindergeldes:
ab 1. Januar 2025: monatlich 255 Euro pro Kind (vorher 250 Euro)
ab 1. Januar 2026: monatlich 259 Euro pro Kind
Kindergeld gibt es grundsätzlich für:
alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
Kinder in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr
arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr
Erwachsene mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen
Hier finden Sie den Onlineantrag zum Kindergeld ab der Geburt bei der Arbeitsagentur.
Hier finden Sie den Onlineantrag auf Kindergeld für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit stellen.
Den Antrag für Erwachsene mit Behinderung können Sie nur schriftlich einreichen.
Weitere Informationen finden Sie auch hier in den Videos über Kindergeld und Kindergeld für Erwachsene mit Behinderung.
Grafik „Das Kindergeld“ © BMFSFJ