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Frühförderung von Kindern mit Behinderungen

Frühförderung von Kindern mit Behinderungen

Die Frühförderung von Kindern mit Behinderungen oder von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, umfasst medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen, die sich sowohl auf das Kind als auch auf seine Familie und sein soziales Umfeld erstrecken können. Die Früherkennung und die Frühförderung werden kombiniert erbracht, als ein interdisziplinär abgestimmtes System von Leistungen verschiedener Fachkräfte (sog. Komplexleistung Frühförderung). Maßnahmen zur Frühförderung werden bis zur Einschulung erbracht und sind kostenlos. Die Leistungen und Förderorte sind in der Frühförderungsverordnung geregelt.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind für alle Leistungen zur Diagnostik und Aufstellung eines Förder- und Behandlungsplans und für die medizinischen/medizinisch-therapeutischen Leistungen zuständig.

Die Eingliederungshilfe-Träger sind für alle anderen heilpädagogischen Leistungen zuständig. 

Ziele der Frühförderung

  • Förderung von Wahrnehmung, Bewegung, Interaktion, Kommunikation, Sprache

  • Vermittlung von Kompensationstechniken

  • Entwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten

  • Entwicklung sozialer Fähigkeiten

Quelle & weitere Informationen: betanet.de

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