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U-Untersuchungen Übersicht

Übersicht über die Kindervorsorgeuntersuchungen

Die U-Untersuchungen dienen dazu, dass bei Ihrem Kind mögliche Gesundheitsstörungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung frühzeitig erkannt und behandelt werden können. So kann Ihr Kind bei Bedarf gezielt unterstützt und gefördert sowie schwerwiegende Folgen für die kindliche Entwicklung vermieden oder vermindert werden.

Solange Sie die angegebenen Zeitspannen einhalten, sind die Untersuchungen für Sie kostenlos. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann entfallen, wenn Sie Ihr Kind zu spät zu einer U-Untersuchung bringen. Bitte erkundigen Sie sich in einem solchen Fall rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse.

Zu jeder Untersuchung müssen Sie das Gelbe Kinderuntersuchungsheft, die Krankenversicherungskarte und den Impfausweis mitbringen. Die einzelnen Untersuchungstermine vereinbaren Sie mit der ärztlichen Praxis, die Sie für Ihr Kind aussuchen. Vorwiegend bieten kinder- und jugendärztliche Praxen die Früherkennungsuntersuchungen ab der U2 an.

U1: Nach der Geburt

U2: 3. bis 10. Lebenstag

U3: 4. bis 5. Lebenswoche

U4: 3. bis 4. Lebensmonat

U5: 6. bis 7. Lebensmonat

U6: 10. bis 12. Lebensmonat (ca. 1 Jahr)

U7: 21. bis 24. Lebensmonat (ca. 2 Jahre)

U7a: 34. bis 36. Lebensmonat (ca. 3 Jahre)

U8: 46. bis 48. Lebensmonat (ca. 4 Jahre)

U9: 60. bis 64. Lebensmonat (ca. 5 Jahre)

Quelle: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/frueherkennung-u1-u9-und-j1/untersuchungen-u1-bis-u9/die-untersuchungen-u1-bis-u9/ , zuletzt aufgerufen am 27.01.2023.

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