Anwaltliche Vertretung
Zu Beginn einer Trennung kann die Frage bei Eheleuten aufkommen, ob sie einen Anwalt im Scheidungsverfahren benötigen. In Deutschland herrscht eine Anwaltspflicht im Rahmen der Scheidung, diese geht aus §114 FamFG hervor. Eine anwaltliche Vertretung ist notwendig, da lediglich durch eine Anwältin oder einen Anwalt die Scheidung eingereicht werden kann. Da es genügt, wenn eine Partei den Scheidungsantrag einreichen lässt, können die Eheleute auch einen gemeinsamen Anwalt nehmen.
Bei einer anwaltlichen Vertretung im Scheidungsverfahren kommen Kosten auf, über die sie die Anwältin oder der Anwalt vorab in einem ersten Beratungsgespräch aufklärt. Haben Sie Schwierigkeiten die Kosten der Vertretung zu tragen, so können Sie sich darüber informieren, ob sie berechtigt sind eine Prozesskostenhilfe zu beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Amtsgericht Rosenheim.