Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Der gesetzliche Jugendschutz gehört zum Jugendamt. Der Jugendschutzbeauftragte hat die Aufgabe, das Jugendschutzgesetz, das Jugendmedienschutzgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz zu überwachen und zu kontrollieren. Er wendet sich vor allem an Veranstalter, an Betreiber von Gaststätten, Tankstellen und Kiosken sowie in einzelnen Fällen auch an Jugendliche selbst. Außerdem gehört das Erteilen von Drehgenehmigungen für Kinder und Jugendliche zu seinen Aufgaben.
Der Jugendschutzbeauftragte arbeitet bei Jugendschutzkontrollen eng mit der Polizei Rosenheim zusammen. Bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz erteilt das Ordnungsamt Bußgeldbescheide nach den Richtlinien des Bußgeldkataloges.