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Schuleingangsuntersuchung

Schuleingangsuntersuchung


Die Schuleingangsuntersuchung soll vor allem zeigen, ob ein Kind den schulischen Anforderungen gewachsen ist oder ob es in bestimmten Bereichen noch besondere Förderung und/oder Unterstützung benötigt.

"Bisher fand die Schuleingangsuntersuchung im letzten Kindergartenjahr statt, in der Regel also drei bis zwölf Monate vor der Einschulung."

"In Stadt und Landkreis Rosenheim wird ab diesem Sommer ein neues Konzept für die Schuleingangsuntersuchung für Vorschulkinder eingeführt. Die Untersuchung findet nun ein Jahr früher als bisher statt, zudem wird der Umfang der Untersuchung erweitert. Ziel der Reform ist, die Kinder bei Bedarf früher gezielt fördern zu können. Auf den Zeitpunkt der Einschulung sowie das Einschulungsalter hat die Reform keinen Einfluss."

"Die Umstellung der Schuleingangsuntersuchung in Stadt und Landkreis Rosenheim wird zeitlich gestaffelt umgesetzt. Ab Sommer 2024 werden erstmals die Kinder zur reformierten Schuleingangsuntersuchung eingeladen, die zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 30. September 2019 geboren sind. Die entsprechende Einladung erhalten Eltern rechtzeitig vom Gesundheitsamt.

Voraussichtlich ab April 2025 werden dann die Kinder eingeladen, die zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 30. September 2020 geboren sind. So gestaffelt verlagert sich der Zeitpunkt der reformierten Schuleingangsuntersuchung im Laufe der kommenden Jahre immer weiter in das vorletzte Kindergartenjahr hinein. Diese zeitliche Staffelung ist notwendig, damit alle Kinder der kommenden Jahrgänge mit der notwendigen Sorgfalt untersucht werden können. Pro Jahrgang durchlaufen im Schnitt 3000 Kinder die Schuleingangsuntersuchung in Stadt und Landkreis Rosenheim" (Quelle: Landratsamt Rosenheim)

1. Schuleingangsscreening: Für alle Kinder

Was wird erfasst?

  • Gesundheitliche Vorgeschichte

  • Gewicht und Körpergröße

  • Hör- und Sehfähigkeit

  • Sprachliche und motorische Entwicklung

  • Durchgeführte Früherkennungsuntersuchungen (gelbes Kinderuntersuchungsheft)

  • Impfungen (Impfbuch)

2. Schulärztliche Untersuchung: In Einzelfällen

In welchen Fällen

  • wenn sich beim Schuleingangsscreening oder der U9 Besonderheiten ergeben haben

  • bei bekannten Vorerkrankungen

  • bei fehlendem Nachweis über die durchgeführte Früherkennungsuntersuchung U8 oder U9 (je nach Alter)

  • auf Wunsch der Eltern

aktuelle Informationen zum Ablauf und Umfang der Schuleingangsuntersuchung finden Sie auf der Internetseite des Gesundheitsamts Rosenheim.

Die U9 fehlt?
Denken Sie rechtzeitig daran, die Früherkennungsuntersuchung U9 durchführen zu lassen – und zwar, wenn Ihr Kind zwischen 60 und 64 Monate alt ist, also mit fünf Jahren, spätestens mit fünf Jahren und vier Monaten.

  • Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U 9 und J1 sowie an der Schuleingangsuntersuchung ist für alle Kinder gesetzlich verpflichtend (Art. 14 GDVG).

  • Bei der Schuleingangsuntersuchung müssen Kinder ohne Nachweis über die Durchführung der U9 im Anschluss an das Schuleingangsscreening schulärztlich untersucht werden.

  • Nimmt ein Kind nicht an der U9 und nicht an der schulärztlichen Untersuchung teil, ist der Öffentliche Gesundheitsdienst verpflichtet, das Jugendamt hierüber zu informieren.

  • Die Vorlage vorhandener Impfausweise und Impfbescheinigungen (Art. 14 GDVG) ist gesetzlich verpflichtend


Weitere Informationen:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Weitere Informationen finden Sie auf dem aktuellen Flyer des Bayrischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Zuständig in der Stadt Rosenheim ist das Gesundheitsamt:

gesundheitsamt@lra-rosenheim.de

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