App Logo

Wohnungsvergabe

"Wer eine Wohnung beziehen möchte, die mit öffentlichen oder nicht-öffentlichen Mitteln gefördert wurde (Sozialwohnung), benötigt einen Wohnberechtigungsschein (WBS).

Die Erteilung dieser Bescheinigung ist von dem Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen abhängig" (Quelle: Stadt Rosenheim)

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage der Stadt Rosenheim.