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Steuerliche Entlastungen für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist ein zusätzlicher Steuerfreibetrag. Allein- und Getrennterziehende werden durch den Entlastungsbetrag gezielt unterstützt.

Der Entlastungsbetrag seit 1. Januar 2023:

Der Entlastungsbetrag beträgt 4.260 Euro im Jahr.

Bei mehreren Kindern steigt der Entlastungsbetrag ab dem zweiten Kind um 240 Euro pro Kind.

Bei Fragen während der Schwangerschaft und in der Zeit danach, wenden Sie sich gerne an die örtlichen Schwangerenberatungsstellen.

Grafik „Das Kindergeld“ © BMFSFJ

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