Landespflegegeld
Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaatsbayern für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Pro Jahr werden 1000€ an die Berechtigten ausgezahlt.
Die Antragstellung findet online statt.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Service-Stelle der Bayerischen Staatsregierung:
089 12 22 21 3
Mo-Do: 08:00-18:00 Uhr
Freitag: 08:00-16:00 Uhr
Informationen in leichter Sprache finden Sie hier.