Grundsicherung
"Grundsicherung im Alter können Bürgerinnen und Bürger ab dem vollendetem 65. Lebensjahr beantragen. Darüberhinaus haben Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft erwerbsgemindert sind, Anspruch auf Leistungen.
Erwerbsfähige Personen und deren Angehörige haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Bürgergeld" (Quelle: Stadt Rosenheim)
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage der Stadt Rosenheim.
Informationen in leichter Sprache zur Grundsicherung im Alter finden Sie hier.
Informationen in leichter Sprache zur Erwerbsminderung finden Sie hier.