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Beistandschaft

Ein Beistand in ein Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin im Jugendamt.
Der Beistand steht zur Seite, wenn die Vaterschaft festgestellt werden soll oder Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden sollen.
Die Beistandschaft ist kostenlos.

Was tut ein Beistand?

  • Er hilft, die Vaterschaft zu klären.

  • Er berät nicht verheiratete Elternteile, wie sie das Sorgerecht bekommen können.

  • Er hilft, Unterhaltsansprüche zu ermitteln und geltend zu machen.

  • Er unterstützt Kinder und Elternteile, den Kontakt zueinander zu halten.

  • Er vertritt das Kind in rechtlichen Angelegenheiten, z. B. wenn eine Einigung nur vor Gericht möglich ist.

Antrag auf Beistandschaft

Eine Beistandschaft kann von einem Elternteil schriftlich beantragt werden.
Der Antrag ist unabhängig davon, ob ein alleiniges oder ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind besteht. Die Beistandschaft hat keinen Einfluss auf das Sorgerecht. Weitere Informationen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhalten Sie hier.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage der Stadt Rosenheim.

Informationen in leichter Sprache zum Thema Beistandschaft finden Sie hier.

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