Konzept Platz für Kinderrechte
Konzept Platz für Kinderrechte der Stadt Rosenheim
Kinder sind besonders schutzbedürftig und haben andere Bedürfnisse als Erwachsene. Kinderrechte existieren, um zu „gewährleisten, dass Kinder in einer sicheren und förderlichen Umgebung aufwachsen können, ihre Rechte respektiert und ihnen Entwicklungsmöglichkeiten garantiert werden“[1]. Bereits seit 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland geltendes Recht.
1. Zielgruppe
Das Projekt richtet sich zum einen an die etwa 11.200 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die in der Stadt Rosenheim leben[2]. Sie sind die Träger der Kinderrechte.
Zum anderen soll das Projekt das soziale Umfeld von Kindern und Jugendlichen – Familie, Pädagogen, gesamte Stadtgemeinschaft – miteinbeziehen, da diesen bei der Realisierung der Kinderrechte eine zentrale Rolle zukommt.
2. Ziele
Mit dem Projekt Platz für Kinderrechte soll neben einer physischen Verortung an einem Platz der Kinderrechte, mit vielfältigen Aktionen ein flächendeckendes Bewusstsein für Kinderrechte in der Stadt Rosenheim erzielt werden.
· Sichtbarmachung der Kinderrechte im öffentlichen Raum
· Steigerung des gesamtstädtischen Bewusstseins für Kinderrechte
· Befähigung von Kindern und Jugendlichen zur Wahrnehmung ihrer Rechte
· Stärkung der Handlungskompetenz des sozialen Umfelds von Kindern und Jugendlichen im Bereich Kinderrechte
· Vernetzung verschiedener Akteure im Hinblick auf Kinderrechte
3. Ablauf
Platz für Kinderrechte ist als fortdauerndes Projekt angelegt, das sich in den kommenden Jahren sukzessive ein bis zwei ausgewählten Kinderrechten pro Jahr widmet, um eine intensive Auseinandersetzung und nachhaltige Wirkung zu erzielen. Das Projekt startet im Jahr 2025/ 26 mit dem Kinderrecht auf Schutz vor Gewalt (Art. 19 UN-KRK).
4. Koordinierung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Die Projektkoordination ist organisatorisch der Koordinierungsstelle Frühe Kindheit, KoKi, des Jugendamtes der Stadt Rosenheim zugeordnet. Für die Steuerung und Umsetzung der Projektziele wurde innerhalb dieser Organisationseinheit die Koordinierungsstelle Platz für Kinderrechte geschaffen.
· Information und Kommunikation: Die Koordinierungsstelle Platz für Kinderrechte gilt als Ansprechpartner für alle Anliegen im Rahmen des Projekts. Die Koordinierungsstelle informiert die Öffentlichkeit und beteiligte Akteure über den aktuellen Stand des Projekts, das Jahresthema und geplante Aktionen.
· Koordination der Aktivitäten: Eine zentrale Aufgabe ist die übergreifende Koordination aller im Rahmen des Projekts stattfindenden Aktionen. Dies beinhaltet die Erfassung geplanter Initiativen, die Abstimmung von Terminen und Inhalten, um Synergieeffekte zu nutzen und Doppelungen zu vermeiden, sowie die Sicherstellung einer kohärenten Gesamtdarstellung des Projekts.
· Unterstützung: Die Koordinierungsstelle berät im Planungsprozess und stellt für die Durchführung von Aktionen verschiedene Ressourcen (z. B. Plakate, Räumlichkeiten) bereit.
· Qualitätssicherung: Zur Qualitätssicherung der Projektaktivitäten werden die eingereichten Projektideen im Hinblick auf die Zielausrichtung überprüft. Erst nach einer positiven Bewertung durch die Koordinierungsstelle erhalten die jeweiligen Initiativen die Zustimmung zur Durchführung im Namen des Projekts und die Freigabe zur Nutzung des gemeinsamen Logos.
Der Projektverlauf wird durch die Koordinierungsstelle dokumentiert und evaluiert.
· Impulsgeber: Mit einem jährlichen Fokus auf ein spezifisches Kinderrecht fördert die Koordinierungsstelle die Auseinandersetzung mit dem Jahresthema durch Impulse.
· Netzwerkbildung und –pflege: Eine weitere Aufgabe ist die Initiierung, der Aufbau und die Pflege eines Netzwerks aller relevanten Akteure in Rosenheim, die sich für Kinderrechte einsetzen oder einen Beitrag dazu leisten können. Dies umfasst die Vernetzung von Einrichtungen, Vereinen, Initiativen, Schulen, Kindertagesstätten, der Stadtverwaltung und engagierten Einzelpersonen.
5. Steuerungsgruppe
Das Jugendamt, der Kinderschutzbund Rosenheim e. V., die Stadtbibliothek Rosenheim und der Jugendbeirat bilden die Steuerungsgruppe. Bei Bedarf werden weitere Einrichtungen und Personen beteiligt.
Die Steuerungsgruppe begleitet das Projekt Platz für Kinderrechte auf konzeptioneller, fachlicher und strategischer Ebene.
6. Finanzierung
Die Personalkosten für die Koordinierungsstelle Platz für Kinderrechte werden von der Stadt Rosenheim getragen. Weitere Kosten sollen möglichst mit Stiftungsleistungen oder anderen Zuwendungen finanziert werden.
Die Finanzierung von Aktionen im Rahmen des Projekts obliegt vorrangig den durchführenden Trägern. Es besteht die Möglichkeit, eine projektbezogene finanzielle Beteiligung im Einzelfall zu überprüfen.
Stand: 26.06.2025
[1] Deutsches Komitee für UNICEF e.V. : Einsatz für Kinderrechte. URL: https://www.unicef.de/informieren/einsatz-fuer-kinderrechte (zuletzt geprüft am: 11.04.2025).
[2] Stadt Rosenheim (2024): Wichtige Daten für die Zukunftsplanung: Zensusergebnisse für Rosenheim liegen vor. URL: https://www.rosenheim.de/pressemitteilungen/wichtige-daten-fuer-die-zukunftsplanung-zensusergebnisse-fuer-rosenheim-liegen-vor/ (zuletzt geprüft am: 11.04.2025).