Kinderrechte
Junge Menschen haben besondere Rechte. Das ist so wichtig, dass es in einem internationalen Abkommen festgehalten wurde: der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK).
Warum gibt es Kinderrechte?
Kinder sind besonders schutzbedürftig und haben andere Bedürfnisse als Erwachsene. Deshalb wurden Menschenrechte für sie speziell angepasst. Kinderrechte sollen gewährleisten, dass Kinder sich gesund entwickeln können. Die UN-Kinderrechtskonvention ist seit 1992 in Deutschland geltendes Recht.
Überblick über die wichtigsten Rechte
Art. 2: Recht auf Gleichheit
Art. 9 und 18: Recht auf elterliche Fürsorge
Art. 12: Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Art. 19: Recht auf gewaltfreie Erziehung
Art. 23: Recht auf besondere Fürsorge & Förderung bei Behinderung
Art. 24: Recht auf Gesundheit und eine saubere Umwelt
Art. 28: Recht auf Bildung
Art. 31: Recht auf Spiel und Freizeit
Art. 34 und 36: Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher & sexueller Ausbeutung
Art. 22 und 38: Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
Hier gelangen Sie zur UN-KRK im Wortlaut.
Weitere Informationen
Auf der Website des Kinderministeriums erhalten Kinder kindgerechte Informationen zu den Kinderrechten, dem Ministerium und weiteren Themen!
Auch bei Seiten Stark, Kindersache oder Grenzenzeigen können Kinder mit Spielen, Videos oder Informationstexten mehr über ihre Rechte lernen!