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Kinderrechte

Junge Menschen haben besondere Rechte. Das ist so wichtig, dass es in einem internationalen Abkommen festgehalten wurde: der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK).

Warum gibt es Kinderrechte?

Kinder sind besonders schutzbedürftig und haben andere Bedürfnisse als Erwachsene. Deshalb wurden Menschenrechte für sie speziell angepasst. Kinderrechte sollen gewährleisten, dass Kinder sich gesund entwickeln können. Die UN-Kinderrechtskonvention ist seit 1992 in Deutschland geltendes Recht.

Überblick über die wichtigsten Rechte

Art. 2: Recht auf Gleichheit

Art. 9 und 18: Recht auf elterliche Fürsorge

Art. 12: Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung

Art. 19: Recht auf gewaltfreie Erziehung

Art. 23: Recht auf besondere Fürsorge & Förderung bei Behinderung

Art. 24: Recht auf Gesundheit und eine saubere Umwelt

Art. 28: Recht auf Bildung

Art. 31: Recht auf Spiel und Freizeit

Art. 34 und 36: Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher & sexueller Ausbeutung

Art. 22 und 38: Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht

Hier gelangen Sie zur UN-KRK im Wortlaut.

Weitere Informationen

Auf der Website des Kinderministeriums erhalten Kinder kindgerechte Informationen zu den Kinderrechten, dem Ministerium und weiteren Themen!

Auch bei Seiten Stark, Kindersache oder Grenzenzeigen können Kinder mit Spielen, Videos oder Informationstexten mehr über ihre Rechte lernen!

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