Kostenübernahme von Verhütungsmitteln
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln
Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?
Für Frauen, die älter als 22 Jahre sind, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Verhütungsmittel nicht, diese sind selbst zu bezahlen.
Wer Unterstützung vom Jobcenter oder dem Sozial-,Wohnungs- und Versicherungsamt erhält, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, kann sich ärztlich verordnete Langzeitverhütungsmittel häufig nicht leisten.
Die Stadt Rosenheim unterstützt diese Personen daher mit einer freiwilligen Kostenübernahme, obwohl sie rechtlich dazu nicht verpflichtet ist.
Freiwillig übernommen werden die Kosten für alle ärztlich verordneten Langzeitverhütungsmittel wie z. B. Spirale, Hormonimplantat, Dreimonatsspritze, Sterilisation bei abgeschlossener Familienplanung - nicht jedoch die Kosten für Antibabypille, Kondome, Schaumtabletten, Cremes, Portiokappen oder Diaphragmen.
Sind Sie berechtigt?
Sie können beim Sozial-, Wohnungs- und Versicherungsamt oder beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Rosenheim einen Antrag stellen, dass die Kosten für Langzeitempfängnisverhütungsmittel, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet hat, übernommen werden.
Voraussetzungen:
Sie wohnen in Rosenheim,
sind älter als 22 Jahre,
sind bedürftig und erhalten:
- Leistungen vom Jobcenter,
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit
- oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
und die Erstattung durch Ihre Krankenkasse ist nicht möglich.
Was müssen Sie tun?
Wir benötigen einen formlosen Antrag sowie
Ihren Personalausweis oder Pass (Kopie),
den aktuellen Leistungsbescheid über: Leistungen vom Jobcenter oder
Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
die ärztliche Verordnung des Verhütungsmittels,
den Zahlungsbeleg im Original bzw. einen Kostenvoranschlag.
Nur bei Sterilisation: Bestätigung, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt