Mutter-Kind-Kur/ Vater-Kind-Kur
Was sind Mutter-/ Vater-Kind-Kuren?
Das sind medizinisch stationäre Vorsorge-/ Präventionsbehandlungen und Rehabilitationsbehandlungen, wenn Erziehungsberechtigte gesundheitliche belastet oder gefährdet sind. Alle vier Jahre kann eine Kur beantragt werden.
Die Kuren werden in zwei Ausprägungen unterschieden:
1. in Vorsorgeleistungen (Absehbare Verschlechterung des Gesundheitszustands; Beschwerden sollen sich nicht verschlimmern oder chronisch werden; die Vorsorgekur zielt darauf ab, eine Krankheit vorzubeugen)
2. in Rehabilitationsleistungen (eine medizinische Reha wird verordnet, um Krankheiten zu heilen und Beschwerden zu lindern. Die Erkrankung ist bereits vorhanden)
Voraussetzungen, um eine Mutter-/ Vater-Kind-Kur zu bekommen:
Aktuell müssen sie überwiegend die Erziehungsverantwortung für z.B.
ein leibliches Kind,
Adoptivkind,
Stiefkind,
Enkelkind,
Pflegekind,
Kind aus einer Patchworkfamilie übernehmen,
das 0-18 Jahre alt ist. (wenn sie ein behindertes Kind haben, gilt die Altersgrenze nicht)
Der Sie behandelnde Arzt muss Sie als kurbedürftig attestieren.
Drei Kriterien werden hierbei geprüft
1. Gesundheitszustand
haben Sie oft Kopfschmerzen?
fühlen Sie sich erschöpft?
wurde bei Ihnen das Burn-Out-Syndrom diagnostiziert?
leiden Sie unter Schlafstörungen?
haben Sie Unruhe-/Angstgefühle?
leiden Sie unter Über-/Unter-/Fehlernährung?
2. Lebensumstände
Tod eines Angehörigen
Trennung, Scheidung
Sucht (Alkohol)
finanzielle Sorgen
ständiger Zeitdruck
beengte Wohnverhältnisse
Arbeitslosigkeit
Pflegebedürftige Angehörige
Schichtarbeit
3. mütter-/ väterspezifische Belastungen
Probleme in der Erziehung
keine Unterstützung durch die Familie
erhöhte Belastung durch chronisch erkrankte oder Kinder mit Behinderungen
alleinerziehend
Teenagerschwangerschaft
Mehrfachbelastung durch Familie, Beruf und keiner Zeit, dies auszugleichen
fehlende Anerkennung der Vater/Mutter-Rolle
nicht gleichberechtigte Stellung der Frau/ des Mannes innerhalb der Familie
Ablauf der Antragsstellung bei gesetzlich Versicherten
Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem Hausarzt oder Frauenarzt
Hausarzt oder Frauenarzt stellt Kurbedarf fest (Unterscheidung in Vorsorge oder Reha-Maßnahme)
Ihre Krankenversicherung prüft Ihren Antrag
Wunsch-Kurort kann bei der Krankenkasse angegeben werden
Antrag wird bewilligt
Sie geben dem Arbeitgeber nach der Bewilligung Bescheid
Ihr Arbeitgeber erhält eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt
Ihre Kur beginnt
3 Wochen Regelzeitraum, außer Mehrbedarf wird vor Ort festgestellt
Ablauf der Antragsstellung bei privat Versicherten?
Die PKV (Private Krankenversicherung) kann eine Vater-Mutter-Kind Kur gesamt, anteilig oder nicht übernehmen. Dabei wird zunächst überprüft, welche Kosten durch andere Träger abgedeckt werden können:
Durch die BG: Sie hatten einen Unfall, weshalb Sie auf eine Kur angewiesen sind und sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Durch die Deutsche Rentenversicherung: Sie haben Beiträge eingezahlt oder zahlen als Selbstständiger freiwillig Beiträge ein und die Kur fördert ihre Arbeitsfähigkeit.
Durch die Beihilfe für Beamte: Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie über Ihren Dienstherren anteilige Kostenerstattung. Z.B. die An-Abreise, die Kurtaxe vor Ort, einen bestimmten Tagessatz für Verpflegung und Unterkunft, den ärztlichen Abschlussbericht
Werden keine oder nur anteilig Kosten für die Kur erstattet, können Sie sich bei Ihren PKV über sogenannte Voll – oder Zusatzversicherungen informieren lassen.
Es gibt zum einen die Kurtagegeldversicherung, die den Versicherten für jeden Tag Kuraufenthalt, den tatsächlichen Tagessatz ausbezahlt. Zum anderen gibt es die Kurkostenversicherung, die einen vertraglich festgesetzten Höchstsatz festlegt und der für die nachweislich entstandenen Kosten pro Kuraufenthalt verwendet werden kann.
Was passiert bei einer Mutter-Vater-Kind- Kur?
In einer Kur erfolgt eine ganzheitliche Behandlung der Erziehungsberechtigten und eine Stärkung der Beziehung zu Ihren Kindern.
Mit oder ohne mein Kind?
Wenn die Trennung von Ihrem Kind nicht zumutbar ist oder Sie diese als gemeinsame Maßnahme benötigen, kann ihr Kind bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (in Ausnahmefällen bis zum 14 Lebensjahr) mitkommen.
Behandlungsbedürftige Kinder (z.B. Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen) dürfen mitreisen. Der Antrag zur Mitreise läuft über die Krankenkasse, bei der die Kinder über die Familienversicherung mitversichert sind. Sprechen sie bitte mit Ihrem Kinderarzt darüber.
Die Mitreise gesunder Kinder wird über die Krankenkasse der Mutter beantragt.
Kinder unter 3 Jahren werden für die Dauer der Therapien betreut, Kinder über 3 Jahre werden ganztägig betreut, Kinder über 6 Jahren werden betreut und teilweise unterrichtet.
Bei sinniger Trennung der Eltern-Kind-Konstellation kann auch eine Vater-/ oder Mutter-Kur beantragt werden, selbst wenn die Kinder über 12/14 Jahre alt sind.
Welche Kosten fallen für gesetzlich Versicherte an?
10€ Zuzahlung pro Kalendertag für Erwachsene, keine Zuzahlungspflicht für Kinder
die Reisekosten zum Kurort werden je nach Krankenkasse ebenfalls übernommen (meistens mit den öffentlichen Verkehrsmitteln)
Darf ich mir den Kurort selbst aussuchen?
Meistens bekommen Sie eine Liste mit Kurkliniken, die unter den Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse fallen und beim Müttergenesungswerk sind. Sie als Leistungsberechtigte dürfen sich den Kurort ebenso unabhängig aussuchen. Die Krankenkasse versucht dabei den Wünschen und Bedürfnissen (z.B. bei Behinderung oder chronischen Krankheiten) nachzukommen. Die Krankenkasse kann den Wunschleistungen entsprechen. Dabei fallen entstandene Mehrkosten zur Hälfte für Sie als Leistungsberechtigten an. Wenn die Krankenkasse den Wunschkurort ablehnt, ist ein Widerspruch innerhalb von vier Wochen möglich.
Passende Formulare, Anleitungen und kostenfreie Hilfe/ Beratung für Ihre individuelle Kur finden Sie hier.
Passende Flyer für Sie und Ihn in mehreren Sprachen finden Sie hier.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Kur finden Sie hier.
Bei Fragen zum Kurantritt von privat Versicherten klicken Sie hier.