Förderung von Kinderwunschbehandlungen
Paare, die sich einer Kinderwunschbehandlung unterziehen wollen, können ab dem 1. November 2020 bei den Kosten der Behandlung durch Freistaat Bayern entlastet werden.
Die Förderung kann über ein Formular auf der Seite des Zentrum Bayern, Familie und Soziales beantragt werden.
Welche Behandlung ist förderfähig?
Behandlungen nach Art der In-vitro-Fertilisation und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion für den ersten bis vierten Behandlungszyklus.
es dürfen jedoch nur Ei- und Samenzellen des antragstellenden Paares verwendet werden
Wer ist Zuwendungsempfänger?
Ehepaare und Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft
beide Partner haben das 25. Lebensjahr bereits vollendet
die Frau darf das 40. Lebensjahr, der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Was sind weitere Voraussetzungen?
beide Partner haben ihren Hauptwohnsitz in Bayern
die Zuwendungsempfänger erfüllen die sonstigen Voraussetzungen des §27a SGB V in der jeweils gültigen Fassung
die Behandlung muss in einer Reproduktionseinrichtung in Bayern oder in einem angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen) erfolgen
die Kinderwunschbehandlung ist nur förderfähig, wenn sie nicht bereits begonnen wurde
Weitere Informationen zur finanziellen Förderung von Kinderwunschbehandlungen gibts hier.
Das Formular zur Beantragung der Förderung gibt es hier.