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Digitale Gesundheitsanwendungen

Bei Digitalen Gesundheitsanwendungen handelt es sich um Apps bzw. webbasierte Anwendungen, die über ihr Smartphone, Tablet oder ihren PC/ Laptop aufgerufen werden können.

"DiGA sollen unterstützen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Auch bei Verletzungen oder einer Behinderung ist ein Einsatz möglich. Der gesetzliche Anspruch wurde mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz geschaffen. Erstattet werden die Kosten aber nur für digitale Anwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft wurden und im DiGA-Verzeichnis gelistet sind" (Quelle: KBV).

Die Anwendungen gelten als 'digitale Helfer', die ihre medizinische Behandlung ergänzen oder mit welchen sie die Wartezeit auf einen Therapieplatz überbrücken können.

Um als gesetzlich Versicherte oder Versicherter die Anwendung zu Lasten ihrer Krankenkasse zu erhalten, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Verordnung durch ärztliche oder psychotherapeutische Praxis; Rezept bei der Krankenkasse einreichen

  • Antrag bei der Krankenkasse; Entsprechende Indikation muss dargelegt werden

Die Kosten werden nur für Anwendungen übernommen, die im DiGa-Verzeichnis gelistet sind.

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